Allgemeine Bedingungen für die Anmietung von Tennishallenplätzen


Die Allgemeinen Bedingungen für die Anmietung von Tennishallenplätzen im Tennisklub Blau-Gold Steglitz e.V. (nachfolgend „TKBG genannt) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem TKBG und den jeweiligen Mieter*innen der Tennishallenplätze. Mit Erwerb saisonweise gebuchter Hallenstunden (Abonnements) bzw. der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als genehmigt.


1.    Anmietung von Hallenplätzen: Die Anmietung von Hallenplätzen erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.

2.    Platzbelegung: Der TKBG ist verantwortlich für die Vergabe der Hallenplätze an die Mieter. Er bietet Abonnements für die gesamte Wintersaison, bzw. Sommersaison sowie einzelne Hallenstunden an. Abonnements werden vorrangig abgeschlossen. Der TKBG behält sich vor, die Belegung gemieteter Plätze, auch aus Abonnements, zu ändern und diese gegen Gutschrift im Platzbuchungssystem der jeweiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen (z.B. für Turniere, Reparaturen, Platzpflege u.ä.). Diese Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern kann ausschließlich im Platzbuchungssystem zur Buchung von Hallenstunden eingesetzt werden.

3.    Vermietung von Abonnements: Anträge können durch persönliche oder schriftliche (per Brief oder E-Mail) Abgabe des unterschriebenen Antragsvordrucks beim TKBG gestellt werden. Der Mietvertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung/ Rechnungsstellung seitens des TKBG zustande. Die Buchung der Abonnements erfolgt durch den TKBG.

4.    Vermietung einzelner Hallenstunden: Einzelne Hallenstunden können über das Internetportal https://blau-gold-steglitz.ebusy.de angemietet werden. Sowohl für Mitglieder, als auch für Nichtmitglieder ist eine vorherige einmalige Registrierung im Buchungssystem erforderlich. Die Buchung von Einzelstunden erfolgt direkt durch den Mieter. Der Mieter, sowie alle Mitspieler*innen erhalten per E-Mail eine automatisch generierte Buchungsbestätigung, insofern deren E-Mail Adressen im Buchungssystem durch die Mieter selbst angelegt wurden.

5.    Mietpreise / Hallensaison: Die Hallenmietpreise werden vor Beginn jeder Hallensaison festgelegt und durch gesonderten Aushang bzw. auf der Homepage des TKBG bekannt gegeben. Die Winter-Hallensaison beginnt ca. in der 39. Kalenderwoche und endet ca. in der 17. Kalenderwoche eines Jahres. Die Winter-Hallensaison umfasst in der Regel 30 Wochen. Je nach Auf- und Abbautermin für die Traglufthalle kann für diese Halle die Saisonlaufzeit betriebs- oder witterungsbedingt kürzer ausfallen. Der damit verbundene Stundenausfall wird rechtzeitig per Gutschrift im Platzbuchungssystem gutgeschrieben. Diese Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern kann ausschließlich im Platzbuchungssystem zur Buchung von Hallenstunden eingesetzt werden.
6.    Vorausbuchungszeit, Stornierungen: Die Vorausbuchungszeit beträgt maximal 4 Wochen. Die Stornierungsfrist für Hallenbuchungen (Einzel- oder Abonnementstunden) beträgt 24 Std. Die Stornierung hat durch den Mieter über das Internetportal https://blau-gold-steglitz.ebusy.de zu erfolgen. Dem Mieter wird der Gegenwert der stornierten Abonnementstunde im Platzbuchungssystem gutgeschrieben. Bei rechtzeitiger Stornierung von Einzel-Hallenstunden erfolgt weder eine Rechnungsstellung, noch eine Guthabenbuchung durch den TKBG.

7.    Widerruf: Wird der Buchungsbestätigung/Rechnung von saisonweise gebuchten Hallenplätzen (Abonnements) nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich (per Brief oder E-Mail) beim TKBG widersprochen, so gilt der Mietvertrag als abgeschlossen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Die Widerrufsfrist beginnt mit Zugang der Buchungsbestätigung/ Rechnung beim Mieter. Ein Widerruf bei bereits erfolgter Hallennutzung ist ausgeschlossen.

8.    Guthaben aus Hallenbuchungen: Durch die Stornierung von Abonnementstunden entsteht ein monetäres Guthaben. Wie hoch ein Guthaben ist, kann der Mieter in seinem eBusy-Nutzerkonto einsehen. Die Kosten für rechtzeitig stornierte Abonnementstunden werden automatisch auf dem persönlichen Guthabenkonto gebucht und können für Ersatzbuchungen verwendet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zu unterschiedlichen Tageszeiten unterschiedliche Hallenpreise gelten. Ein Guthaben aus der Wintersaison kann bis zum 29.06. eines Jahres abgespielt werden. Ab 30.06. werden alle Guthaben durch den TKBG gelöscht. Ein Guthaben aus der Sommersaison wird direkt nach der Sommersaison gelöscht. Ein Hallenguthaben kann flexibel sowohl in der festen, als auch in der Traglufthalle eingesetzt werden.

9.    Zahlung des Mietpreises: Rechnungen werden per E-Mail, oder in Ausnahmefällen per Brief übersandt. Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegeben Frist zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt entweder per Überweisung oder per Lastschrift auf das Konto des TKBG unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer, in Ausnahmefällen auch in bar. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so kann der TKBG Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen, unbeschadet von Schadensersatzansprüchen des TKBG (z.B. Bankgebühren für Rückbuchungen, Zinsen). Der TKBG behält sich für diesen Fall die Sperrung des Mieters im Buchungssystem vor. Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn der Mieter in Folge einer Verhinderung (z.B. durch Krankheit, Urlaub) einen gemieteten Hallenplatz nicht in Anspruch nimmt.

10.    Kündigung: Der TKBG behält sich im Falle von Verstößen gegen die Hallenordnung (s. 12.) die fristlose Kündigung des Mietvertrages vor. Die Kündigung durch den TKBG kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist ausgeschlossen, eine Aufhebung des Mietvertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

11.    Bevollmächtigte / Hausrecht: Der Vorstand, die Geschäftsführung und die Platzwarte handeln im Rahmen der Vergabe bzw. Nutzung einzelner Hallenplätze als Bevollmächtigte des TKBG. Der vorstehend genannte Personenkreis ist berechtigt, durch Kontrollen die Spielberechtigung der Hallenplatznutzer sowie die Einhaltung der Hallenordnung (s. 12.) zu überprüfen. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten, er übt das Hausrecht für den TKBG aus.

12.    Hallenordnung:
a)    Die Tennishallen sind von 7:00 bis 23:00 Uhr für den Spielbetrieb geöffnet (Öffnungszeiten).
b)    Die Hallen dürfen nur von Spieler*innen zum Zwecke des Tennis Spielens betreten werden. Zuschauer*innen haben sich im Vorraum der festen Tennishalle aufzuhalten. In der Traglufthalle ist der Aufenthalt von Zuschauer*innen nicht möglich. Ausnahmen können bei Trainingsstunden oder Punktespielen in Absprache mit Trainer*innen, bzw. den jeweiligen Mannschaften getroffen werden.
c)    Das Spielen ist erst nach Anmietung des entsprechenden Hallenplatzes gestattet. Bei Überschreitung der Mietzeit ist die Platzmiete auch für die nachfolgende Zeiteinheit zu entrichten, sofern diese nicht bereits vermietet ist.
d)    Die Platzmiete beinhaltet die Platzpflege durch den Mieter/Nutzer innerhalb der gebuchten Zeit. Sie ist grundsätzlich zum Ende der Mietzeit durchzuführen.
e)    Beim Spielen in der Traglufthalle dürfen nur für Sandplätze zugelassene Tennisschuhe getragen werden. Beim Spielen in der festen Halle dürfen nur Indoor-Tennisschuhe mit glatten, hellen Sohlen getragen werden. Unnötiges Lärmen ist unbedingt zu vermeiden. Das Tennis Spiel darf nur in Tenniskleidung erfolgen. Das Rauchen oder der Verzehr von Speisen innerhalb der Tennishallen ist untersagt.
f)    Um einen reibungslosen Spielbetrieb zu gewährleisten, sollte die Halle nicht früher als fünf Minuten vor Beginn der gebuchten Spielzeit betreten werden.
g)    Beim Betreten der Halle wird von den Spieler*innen erwartet, dass Sie das Spiel auf dem Platz der an der Tür liegt beobachten und einen günstigen Zeitpunkt abwarten um die Tür zu öffnen und einzutreten. Beim Verlassen der hinteren Plätze ist darauf zu achten, dass Spieler*innen nicht einzeln die vorderen Plätze überqueren, sondern alle gemeinsam nach vorne zum Ausgang gehen. An den Übergängen sollte gewartet werden, bis sich eine Spielunterbrechung ergibt, um den Spielfluss nicht zu stören.
h)    Das Licht schaltet sich automatisch 5 min vor und 5 min vor, bzw. nach der gebuchten Spielzeit automatisch an.
i)    Der Platz ist pünktlich für die nachfolgenden Spieler*innen bereitzustellen. Das bedeutet, dass die Bälle gesammelt sind und der Platz verlassen ist.
j)    Sollte das Licht nicht automatisch angehen, ist an den Lichtschaltern zu prüfen, ob ggf. eine manuelle Abschaltung per Hand erfolgt ist. Das Licht kann in einem solchen Fall wieder per Hand eingeschaltet werden, insofern eine Platzbuchung vorliegt.
k)    Das Heizungssystem der Traglufthalle ist an das Platzbuchungssystem gekoppelt. Bei vorliegenden Buchungen beginnt die Heizphase automatisch 30 min vor der Spielzeit, wenn vorher keine Buchung vorlag. Bei Spontanbuchungen unter 30 min vor Spielzeit ist einer Unterschreitung der zugesagten Mindesttemperatur (o) in Kauf zu nehmen.
l)    Da die Türen mit einem Schließsystem gesichert sind, benötigen Nichtmitglieder einen Code, um die Tennishallen und die Garderoben betreten können. Es gibt unterschiedliche Codes für die Damen- und Herrenbereiche. Bitte beachten Sie die Angaben in Ihrer Bestätigungs-E-Mail, die Sie automatisch bei einer Platzbuchung aus dem Platzbuchungssystem erhalten. Dort werden Ihnen die Telefonnummern genannt, unter denen Sie die entsprechenden Türcodes in Erfahrung bringen können.
m)    Sollte dem Mieter das Betreten der Tennishallen nicht möglich sein, weil dieser den Code für das Schließsystem nicht rechtzeitig in Erfahrung gebracht hat, ist eine Erstattung der Platzgebühr ausgeschlossen.
n)    Alle technischen Einrichtungen in den Tennishallen mit Ausnahme der Lichtschalter dürfen nur durch Beauftragte oder Bevollmächtigte des TKBG bedient werden. Die Notausgangstüren sind nur im Notfall zu benutzen. Zuwiderhandlungen können ein Hallenverbot und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
o)    Der TKBG bemüht sich, während der Öffnungszeiten eine Halleninnentemperatur von vorzugsweise 16-18 Grad, mindestens aber von 12 Grad aufrechtzuerhalten. Dabei handelt es sich nicht um eine zugesicherte Eigenschaft. Bei Außentemperaturen von unter -15 Grad ist von höherer Gewalt auszugehen, bei der eine Halleninnentemperatur von 12 Grad ggf. nicht mehr erreicht werden kann.

13.    Schutz Ihrer Daten: Wir verpflichten uns, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die unser Buchungssystem nutzen, und die persönlichen Daten, die uns unsere Mieter überlassen, vertraulich zu behandeln. An einigen Stellen auf dem Server des Platzbuchungssystems werden persönliche Daten - wie Ihr richtiger Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer, Bankverbindung - gesammelt.
Ebenso ist es an manchen Stellen des Angebots notwendig sich zu registrieren und einen Benutzernamen und ein Passwort einzugeben. Diese Informationen werden ausschließlich dazu verwendet, Ihre Buchungen abzuwickeln. Der TKBG gibt keine persönlichen Daten unserer Mieter an Dritte weiter.
Wir erstellen keine persönlichen Nutzerprofile. Es werden nur allgemeine Informationen mitprotokolliert, wie z.B. wann Ihre Buchung getätigt wurde.
Mit Angabe der Kontonummer und Auswahl „Lastschrift“ ermächtigen Sie den TKBG bis auf Widerruf alle Beiträge und Gebühren zu den Fälligkeitstagen in der jeweils fälligen Höhe von Ihrem Konto abzubuchen. Wenn das oben genannte Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Entstehende Rücklastschriftgebühren sind vom Mieter zu tragen.

14.    Haftungs- und Gefahrenausschluss / Schadensersatz: Die Benutzung der Tennishallen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Eine Haftung des TKBG sowie seiner Bevollmächtigten und Aushilfen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei körperlichen Verletzungen sowie bei Diebstählen und Beschädigungen jedweder Art. Sollte der ordnungsgemäße Spielbetrieb in Folge höherer Gewalt nicht möglich sein, so übernimmt der TKBG keine Haftung für den dadurch entstehenden Nutzungsausfall. Durch den Mieter verursachte Schäden sind von diesem zu ersetzen. Der Mieter haftet bei der Weitergabe von Hallenstunden an Dritte auch für durch diese Personen verursachte Schäden. Der TKBG behält sich ausdrücklich vor, weitere Schadensersatzansprüche zu stellen.

15.    Geltungsbereich / Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Dies gilt auch für die Buchung von Tennishallenplätzen über das Internet. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem geschäftsführenden Vorstand vertreten, dieser ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB.

16.    Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Tennisklub Blau-Gold Steglitz e.V., Stand: 01.01.2023